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Der Grund für diese Rechtsunsicherheit ist ein schwammig formuliertes Gesetz. Der entsprechende zehnte Paragraph des Telemediengesetzes sagt "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich". Der Begriff "Verantwortlichkeit" ist im deutschen Recht allerdings nicht klar definiert - gebräuchlich ist "Haftung". Deshalb können und müssen Gerichte den Gesetzestext interpretieren, wenn jemand auf Unterlassung klagt oder seine Rechte verletzt sieht.Unternehmer filtern aus Angst * Gute- Laune- Psychologie: Reden hilft wirklich * Kunstmarkt: Christie's erzielt RekorderlösZUM THEMA IN SPIEGEL ONLINEvon rund 120 Stundenkilometern gemessen. Auf der Autobahn 81 von Würzburg in Richtung Weinsberger Kreuz Flickr-Zensur: Filtert das Fotoportal aus Angst vor der deutschen Forenhaftung?starb eine 25-Jährige, die auf regennasser Fahrbahn die Gewalt über ihr Fahrzeug verlor.Diese Einschätzung teilen viele Web-2.0-Unternehmen. Stefan Glänzer, Aufsichtsratsvorsitzender des Musikdienstes Last.fm sagt zu SPIEGEL ONLINE: "Es gibt nur wenige Länder mit so strikter Forenhaftung. Unter den großen Industrienationen liegt Deutschland vorne." Entsprechende Urteile können für betroffene Unternehmen zu einem finanziellen Problem werden. Heise-Justiziar Heidrich skizziert die Folgen bei einer Niederlage vor Gericht: "Bei rechtswidrigen Foreninhalten kann das Unternehmen sich leicht mit fünfstelligen Beträgen konfrontiert sehen."Flickr-Zensur: Filtert das Fotoportal aus Angst vor der deutschen Forenhaftung?Flickr-Zensur: Filtert das Fotoportal aus Angst vor der deutschen Forenhaftung? Gewitter überrascht worden. Der erste Blitz traf den 33-Jährigen und tötete ihn auf der Stelle,Denn dieses Urteil stellt die Funktionsweise sämtlicher Web-2.0-Angebote in Frage: Wo immer Nutzer Inhalte einstellen, muss der Plattformbetreiber Klagen befürchten. Störer kann nach deutscher
Rechtssprechung jeder sein.Ein Erntehelfer aus Rumänien wurde bereits gestern Morgen von einem Blitz getötet. Der Mann *Teuer kann es auch werden, wenn ein Forenbetreiber eine Unterlassungserklärung abgibt, sich damit verpflichtet, dass die beanstandeten Inhalte nicht noch einmal auf seinen Seiten auftauchen. Wenn dann ein Nutzer doch wieder derartiges postet, ist die Vertragsstrafe fällig. Aktueller Fall: Die TV-Produktionsfirma Callactive (verantwortlich für Gewinnspiel-Sendungen wie "Money Express" für Viva und andere Sender) verklagt den Betreiber des Internet-Forums "Call-in-TV.de" auf 20.693,70 Euro Vertragsstrafe, weil dort wieder jemand behauptet hat, es habe Scheinanrufe zwecks Spieleranimierung bei den Spielsendungen der Firma gegeben. * * 2. Teil: Amerika, Du hast es besser: US-Gesetz schützt Web-2.0-Firmen
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Vergleiche                 Automarkt Seitenwechsel- Comic: Der hat wohl 'ne Ecke abSPIEGEL- DOSSIERS
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*Börse Google Street View: Paradies der Gaffer und SpannerSILBERSCHEIBEN *        Sportwetten                 Versicherungs- FLIX *SILBERSCHEIBEN * Datensauger: P2P, MP3, das Web und die Dauerkrise der Entertainment- Industrie *vergleichen                 Routenplaner                 Brutto- Netto- Dritte- Welt- PC: 100- Dollar- Laptop läuft mit Jojo- Antrieb * Ehrensenf auf SPIEGEL ONLINE: Das Videoblog mit Skurrilem aus dem Internet Seitenwechsel- Comic: Der Alleskönner
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